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Dienstleistungen

05. Familienrecht

Dienstleistungen, die wir im Bereich Familienrecht, Trennungen und einvernehmliche Scheidungen.

Wir befassen uns in unserer Kanzlei nicht mit streitigen Familienrechts-, Trennungs- und Scheidungsverfahren vor Schweizer Gerichten, bieten jedoch Beratungen per Besuch oder Anruf/Videoanruf an.

Wir kümmern uns um einvernehmliche Trennungs- und Scheidungsverfahren, bei denen beide Ehepartner den gemeinsamen Wunsch haben, sich einvernehmlich zu trennen oder scheiden zu lassen.

In solchen Fällen bereiten wir die Vereinbarung vor, sammeln die finanziellen Unterlagen und reichen den Antrag beim zuständigen Gericht ein.

Die Kosten für diese Dienstleistungen betragen 2'500 CHF plus MwSt. im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft. In anderen Kantonen hängt es vom Standort des zuständigen Gerichts ab, und es wird ein zusätzlicher Betrag für die Anreise berechnet.


In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, mit unentgeltliches Rechtspflege zu intervenieren, wenn der Klient zum Zeitpunkt derzeit nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, sodass die Gebühren von der zuständigen Behörde, normalerweise dem Gericht des Wohnsitzes der Ehepartner, übernommen werden. Für diese Option sollte vorab oder zum Zeitpunkt der Buchung eines Besuchs oder einer Videokonferenz nachgefragt werden, andernfalls wird der Dienst nicht erbracht.

Vorherige Beratung und zweite Meinung zu Trennungs- und Scheidungsverfahren

Die Beratung in streitigen Trennungs- oder Scheidungsverfahren wird derzeit weiterhin angeboten, mit nur zwei Optionen:

   1). Für Verfahren, die noch nicht gerichtlich eingeleitet wurden, und die anstehen, um vor Gericht zu gehen, um Fragen von Interessierten zu beantworten. Diese Beratung ermöglicht es ihnen, den Prozess, die Rechte und Pflichten der Ehepartner untereinander und gegenüber den Kindern, sowie die Fragen zur Situation und Liquidation des ehelichen Vermögensregimes zu verstehen.

  2). Für Verfahren, die bereits gerichtlich eingeleitet und sich im Gericht befinden, kann eine Beratung angeboten werden, die dem Interessierten als eine zweite Meinung dient, bezüglich bestimmter Fragen oder Details des gerichtlichen Verfahrens.

Exequatur von in der Schweiz oder Spanien erteilten Trennungs- oder Scheidungsentscheiden.

Die Kanzlei bietet seit mehr als 12 Jahren erfolgreich diese Dienstleistungen an (100 % Erfolgsquote), sei es bei einer einvernehmlichen oder freundlichen Scheidung oder auch bei streitigen Scheidungen.

Wir haben Gerichtsverfahren in Madrid eingereicht, wo sich die zuständigen Gerichte für Exequaturverfahren bezüglich der Eintragungen von Scheidungen bei im Ausland geschlossenen Ehen befinden (für in der Schweiz geschlossene Ehen).

Ebenso führen wir Verfahren in anderen Städten und Regionen Spaniens durch, vor den Gerichten, bei denen die Scheidungseintragung vorgenommen werden muss, je nach dem Ort der Eheschliessung.

In unserer Kanzlei bieten wir drei Optionen für die Vertretung und Abwicklung des Exequaturverfahrens an:

   1). Scheidungsverfahren auf freundlicher oder einvernehmlicher Basis, mit Bereitstellung der notwendigen Unterlagen, einschliesslich Vollmacht und Übersetzung des Urteils durch den oder die Klienten. In diesem Fall beträgt der Preis 1600 CHF, zuzüglich MwSt., zuzüglich Kosten für den Prozessvertreter in Spanien (ungefähr 300 CHF)

   2). Scheidungsverfahren auf freundlicher oder einvernehmlicher Basis, ohne Bereitstellung der notwendigen Unterlagen oder nur teilweise Bereitstellung, einschliesslich Vollmacht und Übersetzung des Urteils durch den oder die Klienten. In diesem Fall beträgt der Preis 2'000 CHF, zuzüglich MwSt., zuzüglich Kosten für den Prozessvertreter in Spanien (ungefähr 300 CHF), und Kosten für die beglaubigte/vereidigte  Übersetzung in Spanien und die Kosten für die Apostille von Den Haag.

   3). Scheidungsverfahren mit streitigen Ursprung, das derzeit so verbleibt, das heisst, es liegt keine Beteiligung eines der Ehepartner vor, oder er/sie ist nicht auffindbar. In diesem Fall beträgt der Preis 280 CHF pro Arbeitsstunde, zuzüglich MwSt., zuzüglich Verwaltungskosten (Post, Telefon, Kopien usw.), zuzüglich Kosten für den Prozessvertreter in Spanien gemäss der Honorarvereinbarung (zu konsultieren).

In allen Fällen wird eine Vorauszahlung vom Klienten angefordert, die für den Fall 1) 1'200 CHF, für den Fall 2) 1'500 CHF und für den Fall 3) 2'000 CHF beträgt, zuzüglich MwSt.

 24 Jahre kumulierte Erfahrung

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Zugelassen seit 2001 in Spanien, tätig in der Schweiz seit 2012 und in Deutschland seit 2013. Spanischer Rechtsanwalt in der Schweiz.

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