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Honorare

Transparenz.

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Ein weiteres Hauptziel unserer Kanzlei ist die Klarheit in der Festlegung der Honorare, eine grundlegende Säule unserer Beziehung zu den Mandanten.

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Von Anfang jeder Zusammenarbeit an etablieren wir durch die entsprechende Honorarvereinbarung und den beruflichen Auftrag eine transparente und den Besonderheiten jedes Falls angepasste Honorarstruktur. Wir verstehen, dass jeder Auftrag seine eigene Komplexität und Anforderungen hat, und deshalb passen wir unsere Honorare unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Art des Falles, seiner Komplexität, dem Standort und den spezifischen Umständen jedes Mandanten, ob natürliche oder juristische Person, an.

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Verpflichtet zur vollständigen Transparenz, implementieren wir ein System, das unseren Mandanten ständige Informationen über den Fortschritt ihres Auftrags und die Aufschlüsselung der damit verbundenen Kosten ermöglicht.

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Deshalb bieten wir eine detaillierte monatliche Nachverfolgung der erbrachten Dienstleistungen und Arbeiten sowie eine monatliche Abrechnung an, die diesen Anforderungen und denen des Mandanten entspricht.

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Wir bieten ebenfalls Dienstleistungen zu einem Festpreis an, wie in der entsprechenden Sektion dieser Webseite detailliert beschrieben.

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Die Honorare werden während des ersten Beratungsgesprächs aus der Ferne oder des persönlichen Besuchs festgelegt.

Stundensatz

Wir halten uns an das in der Schweiz übliche Standard-Abrechnungssystem nach Stundensatz, das eine vollständige Transparenz in der Beziehung zu unseren Mandanten gewährleistet, mit oder ohne Vorauszahlungen auf die Honorare. Für Kunden ausserhalb der Schweiz wird ein Vorschuss basierend auf der voraussichtlichen Zeit für die Durchführung des Auftrags festgelegt.

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Dieser Ansatz ermöglicht es uns, einen Dienst anzubieten, der auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Falles zugeschnitten ist und sicherstellt, dass jede aufgewendete Minute einen greifbaren und gerechten Wert für unsere Klienten darstellt. Diese Abrechnungsmethode basiert auf einer Honorarstruktur pro gearbeiteter Stunde. Wir verpflichten uns, eine klare und konstante Kommunikation zu pflegen und sicherzustellen, dass unsere Klienten immer über den Abrechnungsprozess informiert und zufrieden sind.

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Zusätzlich wird ein fester Prozentsatz von 2,5% auf die Honorare angewendet, um allgemeine Verwaltungskosten wie Kopien, Telefonkommunikation, gewöhnliche Post und andere kleinere Bürokosten abzudecken.

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Sofern nicht anders festgelegt, beträgt der übliche Satz 300 CHF pro Stunde für natürliche Personen und 350 CHF für juristische Personen. Der endgültige Preis wird jedoch zwischen 280 und 400 CHF variieren, abhängig von der Art des Falles und seiner Komplexität, dem Standort und den spezifischen Umständen jedes Klienten.

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Preis innerhalb dieser Spanne: 280 bis 400 Franken pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer (8,1%).

Andere Honorarsysteme

In gewissem Maße können auch andere Optionen bei der Festlegung der Honorare vereinbart werden, wie die Bestimmung eines Gesamt- oder Höchstpreises mit allen eingeschlossenen Honoraren, mit der Möglichkeit, ein zusätzliches oder erfolgsbasiertes Honorar festzulegen.

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Wie andere Anwaltskanzleien in der Schweiz bieten wir neben dem traditionellen Stundensatz Abrechnung auch zwei weitere Systeme an:

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Feste Honorare oder "Pauschalhonorare" ermöglichen es den Klienten, die Gesamtkosten für eine spezifische Dienstleistung im Voraus zu kennen, was Klarheit und finanzielle Sicherheit bietet.

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Erfolgsbasierte Honorare oder "Erfolgshonorare" bedeuten, dass ein Teil der Vergütung des Anwalts vom positiven Ausgang des Falles oder der Erreichung bestimmter vereinbarter Ziele abhängt.

Preis gemäss individueller Honorarvereinbarung

Andere Systeme und Zahlungsweisen

Abgesehen von der monatlichen Abrechnung bieten wir, um Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse und Vorlieben unserer Klienten zu demonstrieren, Zahlungsstrukturen an, die besser mit den Interessen des Anwalts und des Klienten übereinstimmen können und manchmal den Zugang zu rechtlichen Dienstleistungen erleichtern.

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In diesem Zusammenhang und unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei einer einvernehmlichen Scheidung oder Trennung, können wir professionelle Mandate übernehmen, bei denen wir die Zahlung unserer Gebühren von den zuständigen Behörden im Rahmen der Prozesskostenhilfe für Klienten übernehmen, deren finanzielle Situation schwierig ist (sie zahlen ab 200 CHF pro Stunde je nach Kanton).

Preis und Zahlungsweise gemäss individueller Honorarvereinbarung

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